Hinweisgeberschutz

Liebe Hinweisgeberin, Lieber Hinweisgeber,
 

Wir haben für Sie eine interne Meldestelle eingerichtet, an die Sie sich jederzeit vertraulich wenden können.

Sie erreichen diese über unser sicheres Hinweisgeberportal:
 

https://heimbetriebsgesellschaft-​gera.whistleport.de
 

Externe Meldestelle

Neben der internen Meldestelle können Sie sich auch an die offizielle externe Meldestelle wenden:
 

www.mach-meldung.org
 

Vertraulichkeit und Anonymität

Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Er wird entweder direkt an die in Ihrem Unternehmen verantwortliche Stelle weitergeleitet oder erst nach einer rechtlichen Einschätzung durch eine externe Ombudsperson. Auf Wunsch können Meldungen anonym abgegeben werden.
 

Fristen

In jedem Fall erhalten Sie innerhalb der kommenden sieben Tage eine Eingangsbenachrichtigung.
 

Zuständigkeit

Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch unsere unabhängigen Compliance-Manager, die der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
 

Datenschutz

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es gelten die hohen Sicherheitsstandards der Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH und des eingesetzten Hinweisgebersystems (Whistleport).

FAQ zum Hinweisgeberschutz

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die auf Missstände, Rechtsverstöße oder unethisches Verhalten in Organisationen aufmerksam machen. Es verpflichtet Unternehmen, sichere Meldestellen einzurichten, damit Hinweise vertraulich und geschützt entgegengenommen werden können.

Wer kann Hinweise, Meldungen oder Beschwerden abgeben?

Jede Person, die im Zusammenhang mit der HBG Gera steht, kann Hinweise geben – dazu gehören insbesondere Mitarbeitende, Auszubildende, Bewerbende, Lieferanten, Geschäftspartner sowie andere Personen, die beruflich mit der HBG Gera in Kontakt stehen.

Was kann ich melden?

Sie können Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder gravierende Missstände melden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Korruption, Betrug oder Diebstahl
  • Diskriminierung oder Belästigung
  • Mobbing

Habe ich verschiedene Möglichkeiten, Hinweise, Meldungen oder Beschwerden abzugeben?

Ja. Ihnen stehen mehrere Meldewege offen:

Was passiert mit meiner Beschwerde oder Meldung, wenn sie geprüft wurde?

  • Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
  • Innerhalb von 3 Monaten werden Sie über den Stand der Bearbeitung informiert.
  • Nach Abschluss der Prüfung werden, falls erforderlich, geeignete Maßnahmen eingeleitet.

Bin ich als Hinweisgebender geschützt?

Ja. Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt sicher, dass Sie durch Ihre Meldung keine Benachteiligungen erleiden. Vertraulichkeit und – wenn gewünscht – Anonymität sind gewährleistet. Hinweisgebende genießen besonderen Schutz vor Repressalien wie Abmahnung, Kündigung oder Diskriminierung.